Beihilfeberechtigte Beamte/Beamtinnen des Landes Baden-Württemberg

... z.B.  Lehrer und Lehrerinnen, Polizisten, Polizistinnen etc. und ihre mitversicherten Angehörigen erhalten i.d.R. Unterstützung für eine Kurzzeittherapie (bis 24 Sitzungen). Mehr Information dazu beim Landesamt für Versorgung.