Rüdiger van den Boom - Psychologischer Psychotherapeut

Kosten einer Psycho-, Paar- oder Familientherapie

Ich führe eine Privatpraxis. Der Schwerpunkt meines Ansatzes liegt darin, den Einzelnen mit seinen Sorgen, Enttäuschungen und Wünschen im Geflecht seiner Beziehungen zu betrachten.

Ich arbeite nach dem Modell der Systemischen Therapie mit verschiedenen kurzzeittherapeutischen Methoden und verwende u.a. Techniken der Kognitiven Verhaltenstherapie. Erste hilfreiche Veränderungen sind in der Regel schon nach zwei bis drei Gesprächen beobachtbar, nutzbare Anregungen erhalten Sie immer schon im ersten Gespräch.

Für eine Sitzung von in der Regel 90 Minuten (meine Empfehlung, damit Sie gleich erste Anregungen mit nach Hause nehmen können) berechne ich 186,- Euro, für 60 Minuten sind es 129,- Euro, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Telefonische Gespräche (i.d.R. 60 Minuten) berechne ich analog nach der Dauer des Gesprächs, mindestens jedoch 30 Minuten. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn sich im Verlauf der Therapie kürzere Sitzungen als ausreichend herausstellen.

Psychotherapie in diesem Sinne ist weder einfach noch „billig“ und wird nur von wenigen Privat-Krankenkassen übernommen. Bei einer sicheren Indikation zeichnet sie sich jedoch durch gute Ergebnisse und große Effizienz aus.

Ich führe eine Privatpraxis, sollte Ihre Krankenkasse oder ein Versorgungswerk dennoch ausnahmsweise bereit sein, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen, da Sie unter einer diagnostizierten Krankheit nach ICD 10 leiden, richten sich die Kosten selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Das gleiche gilt, wenn Sie beihilfeberechtigt sind. Beihilfeberechtigte des Landes Baden-Württemberg erhalten i.d.R. Unterstützung für eine Kurzzeittherapie. (Gilt leider nicht für die "Heilfürsorge" des Landes.) Klären Sie die Kostenregelung ggf. bitte unbedingt im Vorhinein mit Ihrer Krankenkasse. Mehr Information dazu beim Landesamt für Versorgung.

Ich bin durch das Regierungspräsidium Stuttgart approbierter Psychologischer Psychotherapeut und habe die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz. (Details s. Impressum)